Sport-Toto

  • 'Sport-Toto'-Subventionen (Bauliche Investitionen, Anschaffung Sportgeräte)
    Praxis-Änderung im Bewilligungsverfahren ab dem 1. September 2009

  • Sport-Toto-Beiträge

    Der St. Galler Kantonal-Fussballverband wird durch die Interessengemeinschaft (IG) St. Galler Sportverbände bzw. das Kant. Erziehungsdepartement alljährlich mit beträchtlichen finanziellen Beiträgen unterstützt. Nur dank dieser Mittel ist es uns möglich, im heutigen Rahmen für die Mitgliedsvereine - namentlich im Bereich der Nachwuchsförderung - tätig zu sein.

    Änderungen "Richtlinien für bauliche Investitionen/Anschaffungen" (Papier rosa)

    Ziffer 1.2 (Beitragsberechtigung), Buchstabe a, erster Satz (Formulierung):
    Für die Realisierung und den sachgerechten Unterhalt von Sportanlagen und ?anlagen, welche nicht durch die Öffentlichkeit (politische oder schulische Institutionen) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung verwirklicht werden, können die der IG St. Galler Sportverbände angeschlossenen Sportverbände und deren Mitgliedsvereine (sowie in begründeten Fällen Nichtmitgliedsverbände und deren Vereine, Mitglied bei Swiss Olympic) für ihre eigenen Aufwendungen Sport-Toto-Subventionen beantragen.

    Ziffer 1.2. Buchstabe b (Neu: Änderung des Bewilligungs- bzw. Abrechnungsverfahrens bei periodisch wiederkehrenden Unterhaltsmassnahmen gemäss Ziffer 5.2.15 und 5.3.1):
    Bauliche Massnahmen und/oder Geräteanschaffungen dürfen erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn der Bescheid der Sport-Toto-Kommission schriftlich vorliegt. Andernfalls ist kein Förderbetrag möglich. Ausgenommen sind periodische wiederkehrende und klar definierte Unterhaltsmassnahmen gemäss Ziffer 5.2.15 sowie Ziffer 5.3.1 dieser Richtlinien. In diesen Fällen kann ausnahmsweise gleichzeitig mit der Gesuchstellung (in Briefform sachliche Begründung) die ordentliche Abrechnung (IG Formular, Zahlungsnachweise, ect.) eingereicht werden

    Wichtig ist es, dass mit allfälligen Bauarbeiten oder der Anschaffung von Geräte, usw. zugewartet wird, bis die Bewilligung der Subventionskommission der IG St. Galler Sportverbände schriftlich vorliegt. Ansonsten dürfen keine Beiträge mehr gesprochen werden!

    Die detaillierten Unterlagen (Subventions-Richtlinien, Wegleitung, Antragsformulare, usw.) können beim SGKFV bezogen werden oder im Internet unter folgendem Link:
    www.igsgsv.ch

    Die ausgefüllten Sport-Toto Gesuche (3-fach) müssen immer an folgende Adresse gesendet werden:
    Felix Wetter
    Kruftstrasse 3
    9424 Rheineck
    P 071 888 52 33
    felix.wetter@bluewin.ch

    (Bitte nicht direkt an IG St.Galler Sportverbände einsenden!)

    Beachten Sie bitte auch die folgenden Sport-Toto-Richtlinien.

    Weitere Auskünfte sind auch bei Felix Wetter erhältlich.