SGKFV News Nr. 38

Zum Jahreswechsel 2021

Geschätzte Vereinsfunktionäre
Liebe Fussballfreunde

Der Vorstand des SGKFV wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr! Niemand von uns hätte im Sommer, als unter halbwegs normalen Bedingungen zur neuen Fussballsaison gestartet wurde, daran geglaubt, dass zum Jahreswechsel die Situation wieder derart unsicher ist und die ganze Hallensaison ausfällt. Hoffen wir darauf, dass im März mit der Rückrunde der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann und dass in den kommenden Monaten auch wieder Anlässe durchgeführt werden können. Wir wünschen Ihnen jedenfalls einen erfolgreichen Verlauf der Vorbereitungen auf die Rückrunde. Wie immer geben wir Ihnen zum Jahresbeginn einige Informationen aus dem Verbandswesen bekannt:

2021 findet wieder eine ordentliche Delegiertenversammlung des SGKFV statt. Die DV ist terminiert auf Donnerstag, 30. September 2021 beim FC Diepoldsau-Schmitter. Wir bitten Sie, bereits heute sich dieses Datum vorzumerken.

Alle Vereine werden vom Sekretariat angeschrieben, ihre aktuellen Mitgliederzahlen zu melden. Bitte senden Sie ihre Meldung zwecks Erhebung des Verbandsbestandes rechtzeitig bis Ende Februar an das Sekretariat retour.

Vereine/Ehrungen

Seit Sommer 2020 hat der FC Weesen neu das Qualitäts-Labels «Sport- verein-t» erhalten. Zudem erhielt der FC Buchs bereits die 4. Verlängerung, der FC Flums die 3.Verlängerung sowie der FC Rapperswil-Jona die 1.Verlängerung. Herzliche Gratulation!

Im Jahre 2021 können folgende Vereine ein rundes Jubiläum feiern:

  • FC Buchs (100 J.)
  • FC Grabs (75 J.)
  • FC Rüthi (75 J.)

Zudem wird der Bündner Fussballverband BFV 100 Jahre alt.

Folgende Vereine planen momentan Erweiterungen ihrer Infrastrukturen oder sind bereits an deren Realisierung:

  • FC Rapperswil-Jona (Beleuchtung Hauptplatz)
  • FC Au-Berneck (Erweiterung Hauptplatz, neues Garderobengebäude)
  • FC Rebstein (Projekt Birkenau 2025)
  • FC Uznach (neues Garderobengebäude)
  • FC Wil (Überdachung Stehplatztribüne)
  • FCSG (Hybridrasenplätze Gründenmoos)
  • FC Rüthi (neues Garderobengebäude)
  • FC Flawil (Rasenspielfeld)
  • FC Gams (Garderobengebäude).

Wir möchten Sie nochmals auf unser neues Spesenreglement für Trainer und Funktionäre aufmerksam machen. Alle wichtigen Hinweise finden sich auf unserer Website.

Nachwuchsförderung

Der Trainingsbetrieb auf unseren Stützpunkten konnte unter Beachtung der Schutzkonzepte bis jetzt aufrechterhalten werden. Ebenso konnten die Trainings der Talentschüler in dieser Vorrunde abgehalten werden. Zusammenkünfte mit den Verantwortlichen konnten aufgrund der aussergewöhnlichen Lage leider keine durchgeführt werden.

Der gesamte Spielbetrieb des CS Cups musste frühzeitig abgebrochen und in den Frühling verschoben werden.

Verbandstätigkeiten

Stand heute gehen wir davon aus, dass das diesjährige Arge Alp Juniorenturnier durchgeführt werden kann. Geplant ist es über die Auffahrtstage im Zillertal, organisiert vom Tiroler Fussballverband. Wir haben je ein Knaben- und ein Mädchenteam angemeldet.

Ebenso hoffen wir, dass die OFFA im April wieder stattfinden kann. Wir planen wiederum einen Präsentationsstand zusammen mit dem FCSG.

Abgesagt ist bereits heute das internationale U19 Turnier in Altstätten, es soll 2022 wieder stattfinden.

Die IG St. Galler Sportverbände hat die Richtlinien für die Gewährung von Subventionen bei baulichen Investitionen angepasst. Neu sind ab 2021 Gesuche nur noch auf digitalem Weg direkt an die IG möglich (wir haben Sie mit einem separaten Mail informiert):

Sport-Toto Neuerungen 2021

  • Alle Gesuche müssen direkt online über die IG-Geschäftsstelle eingereicht werden.
  • Bei allen Fragen steht der Sport-Toto-Verantwortliche Felix Wetter gerne zur Verfügung
  • Alle Details (Formulare, Reglemente) finden Sie direkt unter www.igsgsv.ch oder über unsere Homepage www.sgkfv.ch
  • Ziffer 3.1.1: Weisung zur Bündelung der jährlichen Gesuchseingaben
    Die jährlichen Gesuche sind zu bündeln. Ein Gesuch für bauliche Investitionen darf nur einmal innert 12 Monaten eingereicht werden, d.h. zwischen zwei Gesuchen gilt eine Wartefrist von 12 Monaten. Beiträge aus dem Kantonalen Sport-Toto/Swisslos-Fonds müssen in der Vereins-Jahresrechnung explizit ausgewiesen werden.
  • Ziffer 3.1.9. Gesamt- und Grossprojekte

Bitte informieren Sie sich regelmässig auf unserer Website (www.sgkfv.ch) über unsere Dienstleistungen zugunsten unserer Mitgliedvereine und unserer fussballbegeisterten Jugend.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und unfallfallfreie Rückrunde!


Mit sportlichen Grüssen

ST.GALLER KANTONAL-FUSSBALLVERBAND
Der Präsident
Peter Witschi, Diepoldsau